Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 23.03.2016 in Deggendorf, auf der A 92, Ri. München, Abschnitt 600, km 0,550 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 142 km/h, bei erlaubten 120 km/h festgestellt. Die erlaubte Geschwindigkeit wurde um 22 km/h überschritten. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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