Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 04.06.2015 in Germaringen, auf der B 12, Abschnitt 640, km 2.9, Ri. München, wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 115 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 15 km/h und wurde mittels Messgerät: PoliScan Speed und Frontfoto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.2 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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