Außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Welden, auf der St 2032, im Abschnitt 220, in Höhe km 0,01, Ehgatten, Richtung Welden um 31 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 91 km/h. Beweismittel: Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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