Auf der B 12, in Bissenhofen, im Abschnitt 600, bei km 3,9, in Richtung München wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde 38 km/h überschritten. Gemessen wurden 138 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed und Foto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formblatt Zeugenbefragung
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