Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gersthofen, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 340, km 1,350 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 114 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan FM1 in Enforcement Trailer mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 44 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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