Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Hirschau, auf der St 2238, Abschnitt 400, Urspring, bei km 1,350, Ri. Hirschau um 11 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Verwarnungsgeld von 20,00 € erhoben. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Messung mit
Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenbefragung/ erhob Verwarnungsgeld von 20,00 €
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