Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kalchreuth, K ERH 6, Abschnitt 100, km 1.800, Ri. Westen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 54 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Foto wurden 154 km/h dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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