Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kinding, auf der A 9, Ri. München, Abschnitt 760, im Bereich von km 4.9 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 120 km/h, 143  km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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