Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwebheim, B 286, Abschnitt 540, St 0.925, Ri. Gerolzhofen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 17 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 wurden 117 km/h dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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