Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mittelneufnach, auf der St 2027, Abschnitt 330, Höhe km 1.300, Ri. Ziemetshausen begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 20 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 und Foto  120 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen

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