Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 77933, Lahr, Kuhbacher Hauptstraße, Höhe Einmündung Fasanengarten, Rtg. Geroldsecker Vorstadt die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 03.04.2016 überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 56 km/h bei zulässigen 40 km/h mit stationäre Messanlage festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 16 km/h und führte zur Verwarnung mit 35,00 € Verwarnungsgeld.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Lahr

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