Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Stockstadt, a. Main, auf der BAB 3, Ab 120, St. 0,65, FR Frankfurt/Main um 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 ergab 104 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenbefragung

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