Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 8334, Inzell, B 306, Traunsteiner Straße, Höhe Einm. Siedlungsweg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Jenoptik Enforcement Trailer SemiStation mit Frontfoto 75 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Formular Anhörung

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