Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Langenzenn, auf der B 8, Abschnitt 1760, Ast B – A, Ri. Wilhermsdorf ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 18 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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