Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Germaringen, auf der B 12, im Abschnitt 640, km 4,700, Richtung Kempten um 32 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto 132 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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