Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hösbach, St 2307, Abschnitt 150, St. 0,58, Fahrtrichtung BAB A 3 außerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Anhörung wegen einer Verkehrsordnungwidrigkeit übersandt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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