Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Haiming, K A Ö 24, Abschnitt 160, bei km 8,150, Höhe Weg 9, FR Haiming begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed 143 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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