Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Großwallstadt, auf der B 469, Ab. 240, St. 0,730 km, Fahrtrichtung Mainhausen die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit durchgeführten Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 wurden 144 km/h bei erlaubten 120 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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