Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Teichwolframsdorf, auf der Reichenbacher Straße, Waldautobahn die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 40 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 62 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung
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