Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Pentling, auf der Bundesautobahn A 3, Richtung Frankfurt im Abschnitt 1000, bei km 1,180 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 25 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto 125 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing Formular Anhörung
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