In Lauf a.d. Pegnitz, auf der B 14, im Abschnitt 760, im Bereich von km 1,35, Abzweigung Bahnhofstraße, Ri. Westen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 38 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 88 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung
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