Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kleinwallstadt, St 2309, Abs. 380, St 0,9, Ri Sulzbach die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit
Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 129 km/h bei erlaubten 70 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 59 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing Verdruck Anhörung

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