Bei einer Geschwindigkeit von 126 km/h wurde der erforderliche Abstand von 63,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 61, km 217,700, Gem. Plaidt,in FR Köln nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Brückenabstandsmessung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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