In Bad Frankenhausen, auf der L 1172, in Höhe Abzweig Tischplatt wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 56 km/h, bei zulässigen 40 km/h. Verwarnungsgeld: 30,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Schriftliche Verwarnung

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