Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 33106, Paderborn, auf der B 64, AB 45, im Bereich von km 0,2 mit 40 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 100 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Paderborn übersandt.

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