Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schweitenkirchen, auf der A 9 im Abschnitt 1020, bei km 5,75, Ri. Berlin mit 45 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 dokumentierte mit Beweisfoto 125 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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