Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 11.04.2016 auf der BAB 9, Eisenberg – München, km 177,5 mit 23 km/h, bei zulässigen 130 km/h gemessen. Festgestellt wurden 153 km/h. Beweismittel: Lasermessgerät, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.

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