Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Schortens, auf der B 210 um 18 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Verwarnungsgeld von 30,00 € erhoben. Festgestellt wurden 118 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Friesland übersandte Verwarnung / Anhörung

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