Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 68647 Biblis, auf der B 44, Ausfahrt Pfadgasse die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 16 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 96 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Biblis und Groß-Rohrheim

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