Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Kassel, auf der B 83, Höhe Lilienthalstraße, FR Fuldabrück die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 60 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Lasergerät TraffiStar S 350 mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 10 km/h und führte zur Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 10,00 €.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kassel Schriftliche Verwarnung

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