Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Waiblingen-Hegnach, auf der L 1142 / Neckarstraße, nach Einmündung Hauptstraße, Fahrtrichtung Remseck mit 17 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt und mit Verwarnungsgeld in Höhe von 35,00 € geahndet.. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit PoliScan Speed stationär und ergab 47 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat 

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Waiblingen übersandte Anhörung

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