Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Lorch, im OT Lorchhausen, auf der Rheinallee, geg. Haus-Nr. 17, Fahrtrichtung Rüdesheim wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 67 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 6 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Schriftliche Verwarnung/ Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Lorch übersandt.
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