Blitzer Wedel, auf der Schauenburger Straße im Überblick
Zur Messstelle Wedel, auf der Schauenburger Straße ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Zugeordnete Bußgeldstelle: Bußgeldstelle Kreis Pinneberg.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Ort
- Wedel
- Landkreis
- Kreis Pinneberg
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Ortslage
- innerhalb geschlossener Ortschaft
- Messgeräte
- Lichtschrankenmessung
- Bußgeldstelle
- Bußgeldstelle Kreis Pinneberg
- Dokumentierte Fälle
- 1
- Stand der Angaben
- Oktober 2026
Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende
Typische Prüfpunkte
- Ausrichtung: Die Lichtschranken müssen parallel zueinander und zur Fahrbahn stehen.
- Störungen: Andere Fahrzeuge oder Gegenstände können die Lichtschranken unterbrechen.
Dokumentierte Fälle am Blitzer Wedel, auf der Schauenburger Straße
-
August 2018
Anhörung im Bußgeldverfahren nach Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Wedel, auf der Schauenburger Straße eröffnet, Bußgeldstelle Kreis Pinneberg
Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG
Bußgeld am Blitzer Wedel, auf der Schauenburger Straße (innerorts)
Was eine Überschreitung am Blitzer Wedel, auf der Schauenburger Straße für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 30 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 11–15 km/h | 50 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 16–20 km/h | 70 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 21–25 km/h | 115 € | 1 | – | Kostenlos prüfen |
| 26–30 km/h | 180 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
| 31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 41–50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 51–60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| 61–70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Messtechnik am Blitzer Wedel, auf der Schauenburger Straße
Lichtschrankenmessung
Am Blitzer Wedel, auf der Schauenburger Straße wird per Lichtschrankenmessung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.
- Ausrichtung: Die Lichtschranken müssen parallel zueinander und zur Fahrbahn stehen.
- Störungen: Andere Fahrzeuge oder Gegenstände können die Lichtschranken unterbrechen.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Lichtschrankenmessung
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Bußgeldstelle Kreis Pinneberg.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Blitzer Wedel, auf der Schauenburger Straße geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Wedel, auf der Schauenburger Straße und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Blitzer Wedel, auf der Schauenburger Straße
Ich wurde am Blitzer Wedel, auf der Schauenburger Straße geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer Wedel, auf der Schauenburger Straße Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Wedel, auf der Schauenburger Straße?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Lichtschrankenmessung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Wedel, auf der Schauenburger Straße ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Wedel, auf der Schauenburger Straße?
Die Verfolgungsverjährung beträgt sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG, seit 1. Juli 2026 einheitlich vor und nach dem Bußgeldbescheid). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.