Auf der B 8, bei km 2,539, Gem. Buchholz, FR Uckerath wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 23 km/h überschritten. Gemessen wurden 70 km/h mit Messgerät ES3.0, bei zulässigen 93 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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