Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Hochheim, auf der Massenheimer Landstraße, Höhe Wasserturm, Richtung Massenheim um 11 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Lasermessung mit Messgerät: Vitronic Stationäre Messanlage mit Foto ergab 41 km/h, Bußgeld: 25,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erließ Bußgeldbescheid
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