Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 02.02.2016 in Dornstadt,  auf der BAB 8, km 129,122, Stuttgart – München um 42 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab 162 km/h. Beweismittel: Messgerät PoiScanSpeed, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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