Auf der B 5, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 52 km/h überschritten. Gemessen wurden 122 km/h bei zulässigen 70 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Zeugenfragebogen.
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