Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 11, bei km 34,00, in FR Berlin / Dreieck Barnim wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 150 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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