Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 94, bei km 0,6, zw. Wollin und Gräben, Ri. Gräben die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 103 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Vitronic PoliScan M1 Hp festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 33 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

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