Am 31.08.2015 wurde die zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in 78087 Mönchweiler, L 181, Km 2.730, um 26 km/h überschritten. Zulässige Geschwindigkeit 80 km/h,  gemessen mit Einseitensensor ES3.0 wurden 106 km/h.

Verletzte vorschriften: § 41 Abs 1 ivm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Das Schreiben wurde durch die Bußgeldstelle Schwarzwald-Baar-Kreis übersandt.

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