Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Amorbach, auf der B 46, im Abschnitt 100, in Höhe km 4,750, Fahrtrichtung Michelstadt wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 98 km/h, bei zulässigen 70 km/h, um 28 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- , Foto, Messgerät: ES3.0

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 19 OWiG

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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