Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Bielefeld, Beginn Graphiabrücke, FR stadteinwärts ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 77 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Lasermessung
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Bielefeld übersandt.
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