Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Grohnde, auf der B 83, Abschnitt 120, Höhe KKW, Richtung Bodenwerder die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 132 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES3.0 mit Fahrerfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 32 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Hameln-Pyrmont übersandte Zeugenfragebogen

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