Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Merklingen, auf der BAB 8, in Höhe km 144,626, München Stuttgart mit 32 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Messung mit Lasergerät PoliScan Speed dokumentierte 112 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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