Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Unna, Hertinger Straße, Gutglück-Weg mit 23 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed dokumentierte mit Frontfoto 53 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Anhörungsbogen

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