Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Lürschau, auf dem Schubyer Weg, in Richtung Schuby wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 23 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit Leivtec XV3, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von  Bußgeldstelle Kreis Schleswig-Flensburg übersandt

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