Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ruhland-Guteborn, auf der L 57, Richtung Guteborn die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 78 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 28 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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