Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 258, Höhe Einm. Glockengasse, Gem. Barweiler, FR Wiesemscheid die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 110 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen  wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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