Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Neuenstadt, auf der BAB 81, in Höhe km 527,760, Würzburg – Stuttgart wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 122 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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