Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karlsruhe, Abfahrt Oberreut, in Rtg. Ettlingen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 102 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 32 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung

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